B2B-Dienstleistungsunternehmen, inhabergeführt
Wir haben Angebotsentwürfe aus Projektwissen gebaut
Ein inhabergeführter B2B-Dienstleister wollte sein Projektwissen für Angebote nutzbar machen und den Vertrieb bei der Vorbereitung konkreter Leistungsbeschreibungen entlasten.
| Branche | B2B-Dienstleister |
|---|---|
| Leistungen | AI Agents |
Alte Angebote enthielten überholte Zusagen
Neue Anfragen ähnelten häufig bereits durchgeführten Projekten. Trotzdem begann der Vertrieb mit der Suche nach alten Dokumenten und Rückfragen an erfahrene Projektleiter. Passende Formulierungen lagen in persönlichen Ablagen. Welcher Leistungsumfang später tatsächlich geliefert worden war, ließ sich aus dem Angebot allein kaum erkennen.
Beim Kopieren wanderten gelegentlich kundenspezifische Annahmen in neue Entwürfe. Manche Bausteine beschrieben Leistungen, die das Team inzwischen anders erbrachte. Die Projektleitung korrigierte diese Stellen kurz vor der Freigabe. Dadurch entstanden zusätzliche Abstimmungen, obwohl das benötigte Wissen im Unternehmen vorhanden war.
Der Entwurf musste Zusagen von Annahmen trennen
Wir sollten einen Agenten bauen, der aus einer Kundenanfrage einen fachlich prüfbaren Angebotsentwurf vorbereitet. Als Grundlage dienten freigegebene Leistungsbausteine und bereinigtes Projektwissen. Fehlende Informationen sollten als offene Fragen erscheinen. Preise, Termine und verbindliche Zusagen blieben in der Verantwortung von Vertrieb und Projektleitung.
Der Agent belegte seine vorgeschlagenen Leistungen
Projektwissen wurde fachlich freigegeben
Projektleiter prüften wiederverwendbare Beschreibungen und entfernten überholte Zusagen. Kundenspezifische Inhalte und vertrauliche Konditionen wurden vom allgemeinen Wissensbestand getrennt.
Die Anfrage bekam eine strukturierte Prüfung
Der Agent erfasste gewünschte Leistungen, erkennbare Voraussetzungen und Lücken. Unklare Anforderungen blieben im Entwurf als Klärungsbedarf markiert.
Leistungsbausteine behielten ihre Quellen
Zu vorgeschlagenen Formulierungen zeigte die Prüfansicht Herkunft und Freigabestand. Der Vertrieb konnte nachvollziehen, auf welche Erfahrungen sich ein Abschnitt stützte.
Die Freigabe folgte dem Leistungsumfang
Fachverantwortliche prüften Zusagen für ihren Bereich. Erst danach ergänzte der Vertrieb die verbindlichen Konditionen und gab das Angebot zur Weitergabe frei.
Projektleiter prüften Entwürfe an abgelehnten Angeboten
Mit Vertrieb und Projektleitung sichteten wir abgeschlossene Anfragen. Auch verlorene oder zurückgezogene Angebote waren hilfreich. Sie zeigten, an welchen Stellen der Leistungsumfang zu breit gefasst war oder eine Voraussetzung erst spät auffiel. Diese Fälle wurden Teil der gemeinsamen Prüfung.
In regelmäßigen Arbeitsrunden legten wir Entwurf und Kundenanfrage nebeneinander. Der Vertrieb bewertete Verständlichkeit und Anschlussfähigkeit. Die Projektleitung prüfte, ob das Team die beschriebene Leistung unter den genannten Bedingungen erbringen konnte. Änderungen am Wissensbestand wurden von den fachlich Verantwortlichen freigegeben.
Wir verzichteten auf einen pauschalen Zugriff auf sämtliche Angebotsarchive. Die zusätzliche Aufbereitung begrenzte zunächst die Themen, zu denen der Agent helfen konnte. Dafür ließ sich jede wiederverwendete Aussage fachlich vertreten. Bei fehlendem Wissen erzeugte der Agent eine Rückfrage an die zuständige Person, statt eine Leistungsbeschreibung zu ergänzen.
Vor der Übergabe legten wir fest, wer veraltete Bausteine sperrt. Wenn sich eine Leistung änderte, wurden darauf beruhende offene Entwürfe zur erneuten Prüfung markiert. So blieb die Pflege mit dem tatsächlichen Angebotsprozess verbunden.
Der Vertrieb konnte an fachlich belegten Entwürfen arbeiten
Angebote begannen mit passenden Leistungsbausteinen und sichtbaren offenen Punkten. Die Projektleitung musste weniger verstreute Dokumente durchsuchen und konnte ihre Prüfung auf Zusagen und Voraussetzungen konzentrieren. Neue oder ungewöhnliche Anfragen blieben gemeinsame Arbeit. Der Agent half dort, wo freigegebenes Projektwissen die Anfrage tatsächlich abdeckte.
Wiederverwendung braucht freigegebene Leistungsgrenzen
Angebote allein sind keine Wissensbasis
Gleichen Sie Beschreibungen mit der tatsächlich erbrachten Leistung ab, bevor Sie sie wiederverwenden.
Offene Annahmen gehören in den Entwurf
Fehlende Informationen müssen für den Vertrieb erkennbar bleiben, bevor daraus eine Zusage an den Kunden wird.
Bausteine brauchen einen fachlichen Eigentümer
Die Person, die eine Leistung verantwortet, muss auch Änderungen und Sperrungen ihrer Beschreibung freigeben können.
Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten.
Wir besprechen, welches Projektwissen Ihren Vertrieb bei prüfbaren Angebotsentwürfen unterstützen kann.